Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich, Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der TOPIX Informationssysteme AG („TOPIX“) gelten für den Verkauf der in der jeweiligen Bestellung genannten Software nebst Dokumentation und ggf. Hardware-Komponenten, insbesondere einem Konfigurationsstecker („TOPIX-Software“). Die Lieferung der Software/Dokumentation erfolgt im Wege der Bereitstellung zum elektronischen Download über eine von TOPIX mitgeteilte Internet-Adresse. Die AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden von Software von TOPIX (Kaufverträge), ohne dass TOPIX jeweils erneut auf diese AGB hinweisen muss.1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Angebote
TOPIX ist an ihre Angebote für 20 Tage gebunden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Dem Kunden stehen kein Aufrechnungs- und kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, dass die jeweilige Forderung des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt wurde oder TOPIX sie anerkannt hat.3.2 Im Falle des Verzuges des Kunden mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe ist TOPIX berechtigt, seine Belieferung mit Produkten und Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, in dem der Kunde sämtliche fälligen Zahlungsbeträge an TOPIX überwiesen hat. Sonstige gesetzliche Rechte von TOPIX bleiben unberührt. Bei Eintritt einer vom Kunden zu vertretenden Zahlungsunfähigkeit gilt dies entsprechend.
4. Bedingungen der Bereitstellung/Lieferung
4.1 Auf die Bereitstellung/Lieferung bezogene Termine und Fristen sind nur wirksam, wenn TOPIX sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.4.2 Neu erworbene TOPIX-Software läuft zunächst mindestens 30 Tage ab der Bereitstellung zum Download. Eine zeitlich unbefristete Freischaltung oder ggf. einen Konfigurationsstecker erhält der Kunde unmittelbar nach Zahlungseingang. Bei Ratenzahlungen erhält der Kunde ggf. fortlaufend befristete Freischaltungen ensprechend dem Zahlungseingang.
4.3 Erwirbt der Kunde die TOPIX-Software zusammen mit einem Konfigurationsstecker, ist die Software ohne diesen nicht lauffähig, sofern der Kunde nicht von TOPIX eine gesonderte Freischaltung erhalten hat.
4.4 Soweit TOPIX von Dritten Produkte oder Leistungen bezieht, wählt TOPIX ihre Lieferanten sorgfältig aus. Sollte es TOPIX dennoch ohne ihr Verschulden aufgrund eigener Nichtbelieferung nicht möglich sein, dem Kunden die TOPIX-Software zu überlassen, sind beide Vertragspartner berechtigt, von dem betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten. Tritt ein solcher Fall ein, so wird TOPIX dies dem Kunden unverzüglich anzeigen und die Gegenleistung zurückerstatten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die TOPIX-Software unverzüglich nach der Bereitstellung zum Download herunterzuladen.5.2 Der Kunde wird die TOPIX-Software nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel untersuchen und entsprechende Rügen schriftlich bei TOPIX erheben. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die TOPIX-Software als genehmigt.
5.3 Zur Vermeidung von Schäden wird auf die Notwendigkeit einer fortlaufenden und den jeweils anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Datensicherung hingewiesen.
5.4 Wird dem Kunden die TOPIX-Software zusammen mit einem Konfigurationsstecker zur Verfügung gestellt, dann wird der Kunde diesen sorgfältig aufbewahren und insbesondere Zugriff und missbräuchliche Nutzung durch Dritte verhindern.
5.5 Sofern der Konfigurationsstecker aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ausgetauscht oder repariert werden muss, wird der Kunde ihn TOPIX auf eigene Kosten und Gefahr übersenden.
6. Gewährleistung
6.1 Für die Rechte des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden nicht etwas anderes bestimmt ist.6.2 TOPIX leistet Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend der Produktbeschreibungen (insbesondere der Testversion der TOPIX-Software), die der Kunde vor der Bestellung erhalten hat.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Erhalt der TOPIX-Software (d.h. Bereitstellung zum Download sowie Mitteilung einer Freischaltnummer bzw. ggf. Lieferung eines Konfigurationssteckers). Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, auf die Ziffer 7 Anwendung findet.
6.4 Die Gewährleistung von TOPIX geht zunächst nach ihrer Wahl auf Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.5 Eine Gewährleistung erfolgt nicht, sofern die Systemumgebung des Kunden von der jeweils unter http://www.topix.de/systemanforderungen beschriebenen abweicht und der geltend gemachte Mangel ohne diese Abweichung nicht aufgetreten wäre.
6.6 TOPIX weist klarstellend darauf hin, dass keine Gewährleistung für Fehler der TOPIX-Software besteht, die der Kunde durch Einsatz in einer ungeeigneten Systemumgebung (siehe Ziffer 6.5), Bedienungsfehler, unbefugte Veränderungen oder Anpassungen der TOPIX-Software und/oder vertragswidrige Nutzung verursacht.
7. Haftung
7.1 Bei Pflichtverletzungen haftet TOPIX nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden nicht etwas anderes bestimmt ist.7.2 Gegenüber dem Kunden hat TOPIX nur Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darüber hinaus hat TOPIX auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die
Haftung von TOPIX jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
Ansprüche des Kunden aus von TOPIX übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen TOPIX verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit gesetzliche Regelungen keine kürzere Fristen vorsehen. In den in Ziffer 7.2 genannten Fällen gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4 TOPIX haftet nicht für leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten, es sei denn, dass der Kunde diese Daten in maschinenlesbarer Form gemäß den jeweils anerkannten Regeln der Technik nachweislich fortlaufend gesichert hat.
8. Rechte an der TOPIX-Software
8.1 Mit der Lieferung und vollständigen Bezahlung der TOPIX-Software erwirbt der Kunde ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software auf einem einzigen Rechner (Einzelplatzlizenz) oder in einem einzigen Netzwerk (Mehrplatzlizenz). Bei einer Einzelplatzlizenz ist die zeitgleiche Mehrfachnutzung der Software grundsätzlich unzulässig. Bei einer Mehrplatzlizenz richtet sich der Umfang einer zulässigen gleichzeitigen Mehrfachnutzung der Software nach der Anzahl der Benutzer, für die eine Berechtigung erworben wurde. Wechselt der Kunde die Hardware, so muss er die Software von der bis dahin verwendeten Hardware löschen.8.2 Das Kopieren der TOPIX-Software ganz oder auszugsweise auf Datenträger ist dem Kunden nur insoweit gestattet, als dies zur Datensicherung erforderlich ist. Auf jeder Sicherungskopie sind alle Hinweise anzubringen, die auf der dem Kunden übermittelte Kopie der TOPIX-Software enthalten sind und sich auf das Urheberrecht, sonstige Schutzrechte oder die Vertraulichkeit beziehen.
8.3 Der Kunde darf die TOPIX-Software, die Berechtigung zu deren Nutzung und ggf. Sicherungskopien nicht auf Dritte übertragen oder unterlizenzieren.
8.4 Erwirbt der Kunde die TOPIX-Software zusammen mit einem Konfigurationsstecker, ist er nicht berechtigt, die Software ohne den Konfigurationsstecker ablaufen zu lassen, es sei denn, dass TOPIX ihm dies im Einzelfall gestattet.
9. Vertragsstrafe
Begeht der Kunde bei der Nutzung der TOPIX-Software eine von ihm zu vertretende Urheberrechtsverletzung (z.B. durch Übernutzung), hat er eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises für die betroffene TOPIX-Software zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird in jedem einzelnen Fall einer Pflichtverletzung fällig. TOPIX ist berechtigt, darüber hinaus Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf den eventuellen Schadensersatz angerechnet.
10. Eigentumsvorbehalt, Daten des Kunden
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an ausgelieferter Hardware (z.B. Konfigurationsstecker) bei TOPIX. Bei einem Verkauf an Wiederverkäufer gilt dies auch im Falle des Weiterverkaufs.10.2 Seine von der TOPIX-Software verarbeiteten Daten kann der Kunde auch ohne Freischaltung der TOPIX-Software jederzeit mit Hilfe der Testversion einsehen.
11. Fristsetzung
Sofern dem Kunden das Recht zusteht, von dem Vertrag mit TOPIX zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz zu verlangen, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist, so muss eine solche Fristsetzung zusätzlich eine ausdrückliche Androhung des Kunden enthalten, dass er diese Rechte nach Fristablauf geltend machen wird.
12. Sonstiges
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages des Kunden mit TOPIX bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Elektronische Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren das Formerfordernis nicht.12.2 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist das Landgericht München I. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.